Was kostet ein Dolmetscher in Deutschland?

Stand: September 2026

Kurz gesagt: Für Einsätze bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist das Honorar gesetzlich festgelegt: 93 Euro pro Stunde nach § 9 Abs. 5 JVEG, einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten, zuzüglich Fahrtkosten und Umsatzsteuer. Im privaten und geschäftlichen Bereich werden die Preise frei vereinbart. Die Gesamtkosten hängen vor allem von der Einsatzart (Video, Telefon oder vor Ort), der Dauer inklusive Anfahrt, der Uhrzeit und der Sprachkombination ab. Bei DolmetschDirekt stimmen wir die Kosten für jede Anfrage individuell ab – je nachdem, wer Sie sind, wo der Einsatz stattfindet und was Sie brauchen.

Dieser Ratgeber erklärt, woraus sich die Kosten eines Dolmetscheinsatzes in Deutschland zusammensetzen. Gemeint ist Dolmetschen, also die mündliche Übertragung gesprochener Sprache in Echtzeit – nicht das schriftliche Übersetzen von Dokumenten, das anders abgerechnet wird. Alle Euro-Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und sind mit Quelle verlinkt.

Wichtig vorab: Die Beträge auf dieser Seite sind gesetzliche Orientierungswerte, keine Preise von DolmetschDirekt. Was ein Einsatz bei uns kostet, klären wir gemeinsam mit Ihnen – fair und passend zu Ihrer Situation. Wir dolmetschen auch viel ehrenamtlich. So gehen wir bei den Kosten vor.

Der gesetzliche Maßstab: das JVEG

Das JVEG regelt, wie Dolmetscher bezahlt werden, die ein Gericht, die Staatsanwaltschaft, eine Finanzbehörde im selbstständigen Ermittlungsverfahren, eine Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder ein Gerichtsvollzieher heranzieht (§ 1 JVEG). Es ist der einzige öffentlich festgelegte Stundensatz für Dolmetscher in Deutschland und deshalb ein nachvollziehbarer Bezugspunkt.

RegelungInhaltQuelle
Stundenhonorar93 Euro je Stunde, einheitlich für Simultan- und Konsekutivdolmetschen (seit 1. Juni 2025, vorher 85 Euro)§ 9 Abs. 5 JVEG
Abgerechnete ZeitErforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten§ 8 Abs. 2 JVEG
Letzte angefangene StundeVoll, wenn mehr als 30 Minuten benötigt wurden; sonst halbes Stundenhonorar§ 8 Abs. 2 JVEG
Nacht, Sonn- und Feiertage+20 % zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, wenn die heranziehende Stelle die Notwendigkeit feststellt§ 9 Abs. 6 JVEG
Kurzfristige TerminaufhebungAusfallentschädigung bis zur Höhe von zwei Stundenhonoraren (186 Euro), wenn die Absage am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor erfolgt§ 9 Abs. 5 JVEG
Fahrt mit eigenem Auto0,42 Euro je gefahrenem Kilometer plus regelmäßige Auslagen wie Parkentgelte§ 5 Abs. 2 JVEG
Öffentliche VerkehrsmittelTatsächliche Kosten bis zur Höhe der 1. Wagenklasse der Bahn§ 5 Abs. 1 JVEG
UmsatzsteuerWird zusätzlich erstattet, sofern der Dolmetscher nicht Kleinunternehmer ist§ 12 Abs. 1 Nr. 4 JVEG

Gericht und Behörde oder freier Markt?

Für die Frage „Was kostet ein Dolmetscher?“ gibt es zwei Welten:

Belastbare, öffentlich zugängliche Statistiken zu Marktpreisen gibt es nicht. Wir nennen deshalb keine „Durchschnittspreise“, sondern erklären die Faktoren, nach denen Sie ein Angebot prüfen können.

Die Kostentreiber im Einzelnen

Remote (Video, Telefon) oder vor Ort

Beim Video- oder Telefondolmetschen fallen Reisezeit und Fahrtkosten weg. Gerade bei kurzen Terminen ist das der größte Unterschied: Eine Stunde Gespräch kann vor Ort leicht zwei oder drei abrechenbare Stunden bedeuten, wenn Hin- und Rückweg mitzählen. Welche Einsatzart fachlich passt, erklären wir im Ratgeber Telefon-, Video- oder Vor-Ort-Dolmetschen.

Mindestabrechnung und Mindesteinsatzzeit

Das JVEG kennt keine pauschale Mindestdauer, nur die Rundungsregel für die letzte angefangene Stunde. Im freien Markt ist dagegen eine Mindesteinsatzzeit üblich: Auch ein 20-minütiges Gespräch wird dann mit einem festen Zeitblock berechnet. Fragen Sie vor der Buchung, wie lang dieser Block ist und in welchen Takten danach abgerechnet wird.

Anfahrt, Reisezeit und Fahrtkosten

Bei Vor-Ort-Einsätzen kommen zwei Posten zusammen: die Zeit unterwegs (nach JVEG zum vollen Stundensatz) und die Fahrtkosten selbst. Wer einen Dolmetscher aus der Nähe bucht, spart beides. In freien Angeboten wird Reisezeit teils voll, teils reduziert oder pauschal berechnet.

Wartezeit

Verspätete Aufrufe im Gericht, volle Wartezimmer oder verschobene Meetings kosten Zeit, die der Dolmetscher nicht anderweitig nutzen kann. Nach JVEG zählt notwendige Wartezeit mit. Eine gute Terminplanung auf Ihrer Seite senkt die Rechnung direkt.

Zuschläge: Abend, Wochenende, Eilauftrag

Das JVEG sieht nur einen Zuschlag von 20 % für Nachtstunden sowie Sonn- und Feiertage vor. Im freien Markt sind zusätzliche Zuschläge verbreitet, etwa für Abendtermine, Samstage oder sehr kurzfristige Buchungen. Höhe und Voraussetzungen sollten schriftlich im Angebot stehen.

Konferenz- und Eventdolmetschen

Bei Konferenzen wird meist simultan gedolmetscht, also zeitgleich aus einer Dolmetschkabine. Weil das sehr anstrengend ist, arbeiten Simultandolmetscher bei längeren Einsätzen üblicherweise im Zweierteam und wechseln sich ab. Sie bezahlen dann zwei Personen. Hinzu kommt Technik (Kabine, Mikrofone, Empfänger für das Publikum oder eine Plattform für Remote-Simultandolmetschen), die separat gemietet wird und nicht im Dolmetschhonorar enthalten ist. Auch die Vorbereitung auf Fachvokabular und Redebeiträge wird im Konferenzbereich häufig gesondert vereinbart.

Sprachkombination

Je gefragter eine Sprache in Deutschland ist, desto größer ist in der Regel die Auswahl an Dolmetschern in Ihrer Nähe. Bei seltenen Sprachen oder Dialekten ist die Auswahl kleiner, die Anreise oft weiter und manchmal ist eine Relaissprache nötig (etwa Dari → Englisch → Deutsch mit zwei Dolmetschern). Das erhöht Reisezeit, Personalbedarf oder beides.

Beeidigte Dolmetscher bei Gericht und Behörden

Für Gerichtsverfahren werden in der Regel Dolmetscher eingesetzt, die nach Landesrecht allgemein beeidigt sind. Die Beeidigung selbst ändert den JVEG-Stundensatz nicht; sie ist eine Voraussetzung für den Einsatz, keine Preisstufe. Im freien Markt kann die Qualifikation dagegen in das Honorar einfließen.

Rechenbeispiele auf Basis JVEG

Rechenbeispiel auf Basis JVEG: Die folgenden Beispiele wenden ausschließlich die oben verlinkten Sätze an (93 €/Stunde, 0,42 €/km, Rundung nach § 8 Abs. 2). Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Bei privaten und geschäftlichen Aufträgen werden Preise frei verhandelt und können deutlich abweichen. Die Beispiele sind keine Preise von DolmetschDirekt.

1. Arzttermin per Video, 50 Minuten

Einsatzzeit 50 Minuten, keine Reise, keine Wartezeit. Die angefangene Stunde wurde zu mehr als 30 Minuten genutzt und zählt voll.

1 Stunde × 93 € = 93 €

2. Halbtägiger Vor-Ort-Termin mit Anfahrt

Gespräch 3 Std. 20 Min., Wartezeit 20 Min., Anfahrt je 45 Minuten hin und zurück (1 Std. 30 Min.), zusammen 5 Std. 10 Min. Die letzte angefangene Stunde lag unter 30 Minuten und zählt halb. Strecke 2 × 40 km mit dem eigenen Auto.

  • Honorar: 5,5 × 93 € = 511,50 €
  • Fahrtkosten: 80 km × 0,42 € = 33,60 €

Summe: 545,10 € zzgl. etwaiger Parkentgelte

3. Gerichtstermin nach JVEG

Wartezeit vor dem Aufruf 45 Minuten, Verhandlung 2 Stunden, Reisezeit insgesamt 1 Stunde, zusammen 3 Std. 45 Min. Die letzte angefangene Stunde lag über 30 Minuten und zählt voll. Strecke 2 × 25 km mit dem eigenen Auto.

  • Honorar: 4 × 93 € = 372 €
  • Fahrtkosten: 50 km × 0,42 € = 21 €

Summe: 393 € zzgl. etwaiger Parkentgelte. Wäre der Termin am Vortag aufgehoben worden, käme statt dessen eine Ausfallentschädigung von höchstens 186 € in Betracht.

4. Ganztägige Konferenz mit Simultan-Team

Konferenztag 9 bis 17 Uhr (8 Stunden), zwei Simultandolmetscher im Wechsel, je 1 Stunde An- und 1 Stunde Rückreise. Pro Person 10 Stunden.

  • Honorar: 2 Personen × 10 × 93 € = 1.860 €
  • Fand die Konferenz an einem Sonntag statt und wäre der Zuschlag nach § 9 Abs. 6 anerkannt: 1.860 € × 1,2 = 2.232 €

Summe: 1.860 € zzgl. Fahrtkosten, Vorbereitung und Konferenztechnik. Hinweis: Das JVEG ist für private Konferenzen nicht maßgeblich; dort werden in der Regel Tagessätze frei vereinbart. Das Beispiel zeigt nur die Größenordnung, wenn man den gesetzlichen Stundensatz ansetzt.

Übersicht: Was treibt die Kosten?

FaktorWirkung auf die KostenWas Sie tun können
EinsatzartVor Ort teurer durch Reisezeit und FahrtkostenVideo oder Telefon prüfen, wenn der Termin es zulässt
DauerAbrechnung nach Stunden bzw. MindesteinsatzzeitDauer realistisch schätzen, Termine bündeln
Reisezeit und FahrtZählt nach JVEG voll mit, dazu Kilometer oder TicketDolmetscher aus der Region buchen
WartezeitWird mitbezahltPünktlichen Beginn organisieren
Uhrzeit und WochentagZuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage, im Markt oft auch Abend und WochenendeReguläre Zeiten wählen, wo möglich
KurzfristigkeitIm Markt häufig EilzuschlagFrüh buchen
Simultan / KonferenzMeist Zweierteam plus TechnikKonsekutiv prüfen, wenn das Format es erlaubt
SprachkombinationSeltene Sprachen: weniger Auswahl, längere Anreise, ggf. RelaisFrüh anfragen, Remote-Option erwägen
Beeidigung / FachgebietBei Gericht Voraussetzung, im Markt ggf. HonorarfaktorAnforderung klar im Auftrag benennen

Kosten bei DolmetschDirekt: individuell abgestimmt

Wir arbeiten nicht mit einer starren Preisliste. Eine Arztpraxis mit einem kurzen Video-Termin braucht etwas anderes als ein Unternehmen mit einer ganztägigen Konferenz, ein Verein etwas anderes als eine Kanzlei. Deshalb klären wir die Kosten für jede Anfrage einzeln, damit Preis und Leistung für beide Seiten fair zusammenpassen.

Dolmetschen ist für uns nicht nur ein Geschäft: Wir übernehmen auch viele ehrenamtliche Einsätze. Sprechen Sie uns an – über alles lässt sich reden. Wir beraten Sie gern und finden gemeinsam eine Lösung, bevor Kosten entstehen.

Kontakt: info@dolmetschdirekt.de oder +49 176 21604879.

So vergleichen Sie Angebote

Welche Informationen der Dolmetscher vorab braucht, finden Sie in unserer Checkliste für Meetings und Events.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundensatz für Dolmetscher nach JVEG?

Nach § 9 Abs. 5 JVEG beträgt das Honorar eines Dolmetschers 93 Euro je Stunde (gültig seit 1. Juni 2025). Zwischen Simultan- und Konsekutivdolmetschen wird dabei nicht unterschieden.

Gilt das JVEG auch, wenn ich privat oder als Unternehmen einen Dolmetscher buche?

Nein. Das JVEG gilt unmittelbar nur, wenn ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder eine andere in § 1 JVEG genannte Stelle den Dolmetscher heranzieht. Bei privaten und geschäftlichen Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart und kann vom JVEG-Satz abweichen.

Werden Anfahrt und Wartezeit bezahlt?

Nach § 8 Abs. 2 JVEG wird das Stundenhonorar für die gesamte erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gezahlt. Fahrtkosten kommen gesondert hinzu, etwa 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto (§ 5 Abs. 2 JVEG). Im freien Markt regelt das jeweilige Angebot, ob und wie Reise- und Wartezeiten berechnet werden.

Ist ein Video- oder Telefondolmetscher günstiger als ein Einsatz vor Ort?

In der Regel ja, weil Reisezeit und Fahrtkosten entfallen. Bei kurzen Terminen machen diese Posten oft einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Ob Ferndolmetschen fachlich passt, hängt vom Termin ab.

Was passiert, wenn ein Gerichtstermin kurzfristig abgesagt wird?

Wird ein Termin erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor aufgehoben, kann der geladene Dolmetscher nach § 9 Abs. 5 JVEG eine Ausfallentschädigung für seinen nachgewiesenen Einkommensverlust erhalten, höchstens in Höhe von zwei Stundenhonoraren, also 186 Euro.

Was kostet ein Dolmetscher bei DolmetschDirekt?

Das stimmen wir für jede Anfrage individuell ab – je nachdem, wer Sie sind, wo der Einsatz stattfindet und was Sie brauchen. Wir dolmetschen auch viel ehrenamtlich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und finden eine faire Lösung.

Quellen: Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 1, § 5, § 8, § 9, § 12 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026). Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

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